– dass X._____ mit Fax-Schreiben vom 3. August 2014 ausführte, er bedanke sich für die telefonisch verlängerte Einsprachefrist, – dass die Verlängerung erforderlich gewesen sei, da er aufgrund einer Augenoperation (Grauer Star) in der Zeit vom 18. Juli 2014 bis heute gar nicht bzw. jetzt nur eingeschränkt habe schreiben und lesen können, – dass er in der Sache form- und fristgerecht Einspruch erhebe, da zum einen weder die erforderliche Anhörung erfolgt sei und zum anderen der den Beamten geschilderte Sachverhalt offensichtlich keine Berücksichtigung finde,