die Abschreibungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 13. Mai 2014, mitgeteilt am 19. Mai 2014, in Sachen des Beschwerdeführers, betreffend Verletzung von Verkehrsregeln, hat der Vorsitzende der II. Strafkammer des Kantonsgerichts von Graubünden nach Kenntnisnahme der Beschwerde vom 26. Mai 2014 (der Schweizerischen Post übergeben am 30. Mai 2014), nach Einsicht in die Verfahrensakten sowie aufgrund der Feststellungen und Erwägungen,