E. Dagegen erhob X._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 23. Dezember 2014 (Datum Poststempel) Beschwerde an das Kantonsgericht. F. Mit Verfügung vom 5. Januar 2015 verzichtete der Einzelrichter in Strafsachen am Kantonsgericht von Graubünden einstweilen auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens. G. Auf die Begründung der Anträge in der Beschwerde sowie auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen