71 ten, die Anmeldung der Firma Nuova X. SA beim Handelsregisteramt zurückzuziehen und auf die Verwendung dieser Firma zu verzichten. Mit Verfügung vom 17. Dezember 1996 schrieb der Bezirksgerichtspräsident das Verfahren zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Gesuchsgegner ab. Auf die dagegen erhobene Beschwerde der Gesuchsgegner trat der Kantonsgerichtsausschuss nicht ein aufgrund folgender