Der Bezirksgerichtspräsident entsprach diesem Gesuch mit superprovisorischer Verfügung vom 5. Dezember 1996. Mit Schreiben vom 13. Dezember 1996 beantragte die Gesuchstellerin dem Bezirksgerichtspräsidium, das Massnahmeverfahren mit Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Gesuchsgegner abzuschreiben, weil sich letztere gemäss Vereinbarung vom 6. Dezember 1996 verpflichtet hat- 73