122 ZPO nicht erwähnte Umstände können berücksichtigt werden. c) Vorliegend stellt sich zunächst die Frage, ob die Vorinstanz 69 bei der Kostenzuteilung zu Recht von Art. 122 ZPO abgewichen ist und diesbe- züglich die enteignungsrechtlichen Bestimmungen analog angewendet hat. Es bestehen nun keine sachlichen Gründe, im Falle einer Ablösung von