13 - Schutz der ehelichen Gemeinschaft; Anweisung an die Schuldner (Art. 177 ZGB). - Analoge Anwendung im Scheidungsverfahren gestützt auf Art. 145 ZGB. Gegenstand der Anweisung; nicht nur Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber des Unterhaltsschuldners, sondern Ansprüche gegenüber jedem Drittschuldner (in casu Ansprüche eines selbständigerwerbenden Arztes gegenüber der Krankenkasse) (Erw. 2). - Zum Verhältnis zwischen der Anweisung gemäss Art. 177 ZGB und dem Zwangsvollstreckungsrecht (Erw. 4).