59 Nun ist gerade der Vermittler in unseren ländlichen Gegenden, wo er die Li- tiganten in vielen Fällen persönlich kennt, am ehesten geeignet, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Diese Beziehung zur Sache und zur Person, die ihm seine Tätigkeit erleichtert, mangelt jedoch oftmals dem frem- den und unzuständigen Vermittler, wodurch die Erfolgsaussicht des Vermitt- lungsversuches geschmälert wird.