Alle drei Personen waren darüber informiert, dass sie von ihm Falschgeld über- nommen haben. D. will dafür keine Gegenleistung erhalten haben. Schliess- lich will er 64 Noten an R. übergeben haben, was dieser bestreitet. R. gab zu Protokoll, dass er die von D. erhaltenen Falsifikate nicht behalten habe; er habe sie ihm sofort zurückgegeben, da die Qualität sehr schlecht gewesen sei. Sicher ist damit, dass R. um die Falsifikate wusste. Darüber hinaus hat D. in drei Fällen Falsifikate an gutgläubige Dritte abgegeben. Mitte Juni 1996 be- zahlte er im Restaurant L. mit einer gefälschten 100er Note seine Bestellung.