Die restlichen 103 Noten sind in Umlauf gesetzt wor- den. Davon sind 25 Stück von eingeweihten Abnehmern weggeworfen oder der Polizei übergeben worden, während die restlichen 78 Falsifikate im Zeit- raum von anfangs Juni bis 28. August 1996 von Dritten an gutgläubige Drit- te abgegeben worden sind. Die Angeklagten wollten nun gemäss ihren Angaben von Beginn weg das mittels Computeranlage produzierte Falschgeld als echtes verwen- den. Damit haben J. und D. den Tatbestand der Geldfälschung sowohl in ob- jektiver wie auch subjektiver Hinsicht erfüllt.