54 nahm der Angeklagte mittels eines speziellen Programmes einige Farbanpassungen vor. War er mit der Qualität zufrieden, druckte er die Note auf handelsüblichem Papier aus. Die Vorder- und die Rückseite der Noten mus- sten computertechnisch bedingt hintereinander hergestellt werden. Das Zu- rechtschneiden der ausgedruckten Noten übernahm D. Die hergestellten Falsifikate können durchaus mit echten Banknoten verwechselt werden, wenn sie beispielsweise oberflächlich betrachtet oder wenn sie bei ungünsti- gen Lichtverhältnissen abgegeben würden. Tatsächlich haben denn auch ver- schiedene Abnehmer die Falsifikate nicht als solche erkannt.