Der Entschluss, Banknoten zu fäl- schen, wurde im Frühjahr 1996 gemeinsam gefasst. Zu diesem Zwecke er- warben die Angeklagten am 28. Mai 1996 unter dem Namen von J. bei der Firma Microspot in Chur eine Computeranlage samt Scanner auf Abzahlung. Die Anlage wurde in der Wohnung von J. installiert. Die Angeklagten gin- gen grundsätzlich derart vor, dass J. die Falsifikate produzierte und D. dann die falschen 100er Banknoten in Umlauf setzte. Im einzelnen spielte sich das Unterfangen so ab, dass J., nachdem er den Computer mit der nötigen Soft- ware aufgestartet hatte, eine echte 100er Banknote in den Scanner legte und diese in den Computer einlas.