Bereits diese Formulierung zeigt das offensichtliche gesetzgebe- rische Versehen, zumal in Absatz 1 gar keine Ziffern 9 und 10 existieren. Die- ser redaktionelle Fehler ist darauf zurückzuführen, dass im ursprünglichen Entwurf in Absatz 1 tatsächlich noch 10 Ziffern vorgesehen waren (vgl. Bot- schaft 1992/93, S. 595), dass im Rahmen der ersten Lesung die Ziff. 1 und 6 gestrichen wurden (vgl. GRP 1993/94, S. 299), dass in der Folge die verblei- benden acht Ziffern des ersten Absatzes neu durchnumeriert wurden und dass in Absatz 3 die Anpassungen an diese neue Numerierung vergessen wurde.