44 Von Interesse ist dabei die konkrete betriebliche Stellung und Arbeitstätigkeit von M. bei der Snowboardschule X. Bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von 20 000.- hat der Richter den Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen und die Beweise nach freiem Ermessen zu würdigen (Art. 343 OR). 45