40 «rechtzeitig geltend gemachten Tatsachen» die Rede. Art. 87 Abs. 1 ZPO demgegenüber erwähnt einzig die formellen Einreden und in PKG 1977 Nr. 11 hat das Kantonsgericht zwar noch unter der Herrschaft der alten Zi- vilprozessordnung, was jedoch mangels Änderungen der diesbezüglich in Frage kommenden Bestimmungen nicht von Belang ist, festgehalten, Einre-