Ob das Werk mangelfrei oder man- gelhaft ist, beurteilt sich nach objektiven Gesichtspunkten, unter Berück- sichtigung dessen, was sich nach der Lebenserfahrung am fraglichen Ort zu- tragen kann (BGE 96 II 34/36). Dem Kläger ist beizupflichten, dass an die 35 Anforderungen für den Unterhalt des Parkplatzareals bei einem 5- Stern- Hotel ein strenger Massstab gesetzt werden muss. Ein derartiges Unterneh- men, welches seinen Gästen einen überdurchschnittlichen Komfort bietet, hat auch im Hinblick auf die Schneeräumung auf ihrem Grundstück über- durchschnittlichen Erwartungen zu genügen.