647e Abs. 1 ZGB). Das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft Arvins ent- hält eine einzige Bestimmung betreffend die Beschlussfassung. Dieser Art. 30 lautet wie folgt: «Art. 30 Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der stimmenden Stockwerkeigentümer, soweit nicht im Reglement oder im Gesetz etwas anderes festgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit entscheiden die Wertquotenanteile. Jeder Beschluss der Versammlung der Stockwerkeigentümer kann durch schriftliche Zustimmung aller Stockwerkeigentümer ersetzt werden.