1 ZGB). - Auslegung einer Reglementsbestimmung, wonach bei Gleichheit der Kopfstimmen die Wertquoten entscheiden (Erw. 2). - Erstellung eines weiteren Zuganges mit Aussentreppe, eines zusätzlichen Fensters und einer Lukarne durch einen Stockwerkeigentümer als nützliche bauliche Massnahme (Erw. 3).