Da nicht ausgewiesen wurde, dass der Betrieb des Klägers ein Iand- wirtschaftliches Gewerbe darstellt, dies aufgrund der bestehenden Angaben zudem auch ausgeschlossen werden kann, rechtfertigt sich auch keine An- rechnung des Einfamilienhauses zum Ertragswert. ZF 74/95 Urteil vom 8. Januar 1996 (Die gegen dieses Urteil eingereichte staatsrechtliche Beschwerde hat das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Dezember 1996 abgewiesen.) 25