zu Art. 7 BGBB). Was beispielsweise den Umfang des vom Kläger bewirtschafteten Betriebs betrifft, ergibt sich aus der Schätzung des Einfamilienhauses vom 1 der Liegenschaft als Iandwirtschaftlich taxiert 4. April 1995, dass lediglich /1o wurde. Dies kann nur so verstanden werden, dass dem Umfang der vom Kläger betriebenen Landwirtschaft nur noch eine sehr geringe Bedeutung zukommt.