19 durch das BGBB per 1. Januar 1994 ersetzt wurden, bildet demnach letzte- res nach Sinn und Zweck auch die neue Auslegungsgrundlage für den land- wirtschaftlichen Gewerbebegriff im Rahmen der güterrechtlichen Azseinan- dersetzung. Dieser Auffassung, die in der Rechtslehre einhellig vertreten wird (vgl. C. Hegnauer, Grundriss des Eherechts, Bern 1993, S. 243; H. Keller, Das Ertragswertprinzip im neuen bäuerlichen Ehegüterrecht, Zürich 1993, S. 23; Hinderling/Steck, Das schweizerische Ehescheidungsrecht, 1995, S. 237), schliessen sich wenigstens dem Grundsatze nach auch die Parteien an.