Am 1. Januar 1994 und damit anderthalb Jahre vor der vorinstanzli- chen Urteilsfällung ist das BGBB in Kraft getreten. Das EGG und LEG aber auch die aArt.619b's-Art. 625bis ZGB wurden aufgehoben. In Art. 7 BGBB wurde der Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes neu definiert. Somit stellt sich im vorliegenden Fall die Frage, auf welche Bestimmungen bei der Auslegung des Begriffs des landwirtschaftlichen Gewerbes in Art. 212 Abs. 1 ZGB abzustellen ist. b) Das BGBB macht keine Ausführungen dazu, inwiefern der Be- griff des landwirtschaftlichen Gewerbes, wie ihn Art. 7 BGBB definiert, auch i m Rahmen von Art.