186 dannzumal auf ent- sprechenden Antrag darüber zu befinden hat, ob das Inventar auch der Ge- suchstellerin zur Kenntnis gebracht wird. Auf das entsprechende Begehren der Rekurrenten kann deshalb in Ermangelung eines anfechtbaren Ent- scheides im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingetreten werden.