183 dem ausgeschlossenen Pflichtteilserben seine Position als Erbe nicht auto- matisch zufalle, sondern dass er diese Stellung erst durch Gestaltungsurteil erwirke. Der Entscheid basiert auf der von Piotet entwickelten Terminolo- gie, nach welcher der ausgeschlossene Intestaterbe vor dem Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsentscheid erst virtueller - und nicht effektiver - Erbe sei. Zur Frage ob - um bei der gewählten Terminologie zu bleiben - nur der ef- fektive und nicht auch der virtuelle Erbe die Aufnahme des Sicherungsin- ventars beantragen kann, lässt sich dem erwähnten Entscheid nichts ent- nehmen.