Eintritt des Todes - anzusetzende Sicherungsmass- nahme abzielt, nicht die rechtskräftige Entscheidung über eine Testaments- ungültigkeitsoder Herabsetzungsklage voraussetzen kann. Der Zweck der Norm liegt darin, sämtlichen Präsumptiverben die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte einstweilen zu wahren. In diesem Zusammenhang verkennen die Rekurrenten, dass das Gesetz den Begriff des Erben sehr oft nicht mit der richterlichen Feststellung der Erbeneigenschaft für den Fall einer ent- gegenstehenden Verfügung von Todes wegen gleichsetzt (Art.