Gerade letzteres zeigt im weiteren deutlich auf, dass er eben bewusst die streckenmässig kurze Trunkenheitsfahrt in Kauf ge- nommen hat, um auf der anderen Seite nicht in Konflikt mit seiner Arbeit- geberin, die ihn nach der Trunkenheitsfahrt von 1993 angewiesen hatte, sein Fahrzeug aus Gründen seiner Stellung und des Ansehens nicht vor Gaststätten stehen zu lassen, zu geraten. Ein derart überlegtes Handeln - das Abwägen von zwei «unrechten Taten» und das nachmalige Eingehen eines dieser «Risiken» schliesst nun aber nach der festen Überzeugung des Gerichtes die Annahme einer auch nur in leichtem Masse verminderten