Des weiteren war er durchaus auch fähig, dieser Einsicht entsprechend zu handeln, wollte er doch vorerst nach Hause laufen (vgl. die Aussage der Zeugin M.) und liess sich schliess- lich - sein Zuhause lag auf der Strecke der Bekannten - von diesen nach 174 Hause fahren. Es ist nun nicht einsehbar, warum ihm die Fähigkeit, einsichtsgemäss zu handeln, eine Viertelstunde später abgegangen sein sollte. Vielmehr zeigt auch sein späteres Handeln, dass er hierzu in der Lage war, wäre er doch ansonsten nach Hause gefahren und hätte sein Fahrzeug nicht bloss umparkiert.