M. gegen die Ver- waltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen). 6. Wie den vorstehenden Erwägungen dieses neuesten Bundesgerichtsentscheides zu entnehmen ist, ist dem Berufungskläger darin Recht zu geben, dass bei verminderter Zurechnungsfähigkeit - ausser sie sei schuld- haft selbst herbeigeführt worden - eine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestdauer des Führerausweisentzuges gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. d SVG entgegen der Auffassung der Vorinstanz möglich und normalerweise wohl auch geboten erscheint.