Dieser Aufforderung kam M. mit Schreiben vom 15. April 1996 nach. Am 17. April 1996 erging die ablehnende Departementsverfügung, ohne 169 dass neben der persönlichen An- hörung des Gefangenen durch die Schutzaufsicht Graubünden eine solche durch den zuständigen Regierungsrat oder durch einen Mitarbeiter des Departementssekretariates vorgenommen worden wäre.