Die Schutzaufsicht Graubünden suchte am 18. März 1996 den Gesuchsteller M. in der Strafanstalt Saxerriet auf, um ihn persönlich anzuhören, weil sein Entlassungsgesuch nicht ohne weiteres bewilligt werden konnte und näherer Prüfung bedurfte. Mit Schreiben vom 9. April 1996 räumte der Leiter Strafvollzug im Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement M. zusätzlich noch die Möglichkeit ein, sich bezüglich seiner bisherigen Le- bensweise zu rechtfertigen, sich über seine Vorstellungen und Erwartungen für die Zeit nach der Strafentlassung zu äussern und seine Meinung über eine allfällige Abweisung seines Gesuches darzutun. Dieser Aufforderung kam M. mit Schreiben vom 15. April 1996 nach.