82 StPO erweist sich demzufolge weder als rechtswidrig noch als unangemes- sen, weshalb die Beschwerde abzuweisen ist. BK 25/96 Entscheid vom 11. Juli 1996 (Die gegen diesen Entscheid eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde hat das Bundesgericht mit Urteilen vom 30. Ja- nuar 1997 abgewiesen.)