Dass ein geübter Skifahrer, der den in einer erkenn- bar schmalen Traverse stehenden Ratrac wahrnimmt und sich auch bewusst ist, dass er nur langsam vorbeifahren kann, sich der Maschine dennoch mit ei- ner Geschwindigkeit nähert, die es ihm nicht mehr erlaubt, seine Fahrt ohne Notmanöver rund 20 Meter vor der Pistenmaschine zu unterbrechen, steht noch deutlicher ausserhalb dessen, womit seitens der Verantwortlichen ge- rechnet werden musste. So wirkt es auch wenig überzeugend, wenn A. in sei- ner Beschwerdeschrift geltend macht, er sei trotz Wahrnehmung des Ratrac und der Erkenntnis, nur ein langsames Vorbeifahren sei möglich, von der Enge der Stelle überrascht worden,