begab sich bei der Traverse in eine neue, vor der Kuppe nicht einsehbare Geländekammer und ohne Kontrollblick konn- te die Überzeugung, dass die Piste über eine Distanz von mehr als 100 Me- tern frei war, gar nicht bestehen. Auch die Tatsache, dass er mit einer dreis- sigjährigen Erfahrung sicherlich nicht mehr zu den Anfängern, sondern zu den geübteren Fahrern gehört und die Piste zudem gut kannte, befreite ihn nicht von der Pflicht, das vor ihm liegende Gelände zu beobachten und sei- ne Fahrweise den Wahrnehmungen entsprechend einzurichten.