Im einen wie im anderen Fall muss sich A. jedoch vorwerfen lassen, er habe sich sehr unvorsichtig verhalten. a) Skifahrer müssen immer damit rechnen, dass sich im Bereich ei- nes frei zugänglichen Pistenabschnitts, den sie selbst benützen, auch andere Skifahrer oder sogar atypische Benützer wie etwa Fussgänger aufhalten (H. Stiffler, a.a.O., N. 467). Sie haben auch, da sich der Maschineneinsatz im In- teresse einer tadellosen Herrichtung von Pisten auch während den Be- triebszeiten nicht vermeiden lässt, jederzeit mit dem Auftauchen von Pi- stenbearbeitungsmaschinen zu rechnen. Dies erfordert vom Skifahrer eine entsprechende Aufmerksamkeit, zu welcher er allgemein verpflichtet ist.