Grundsätzlich vermag die Aussage von A. vom 25. Januar 1995 eher zu über- zeugen, da sie noch relativ kurze Zeit nach dem Unfall erfolgte und das Ge- schehene plausibler erklärt. Zudem sind keine Gründe ersichtlich, welche die Widersprüche, die sich durch die in wesentlichen Punkten geradezu konträre Darstellung des Geschehens in der zweiten Version ergeben, auch nur einigermassen erklären könnten. Im einen wie im anderen Fall muss sich A. jedoch vorwerfen lassen, er habe sich sehr unvorsichtig verhalten.