Er habe annehmen dürfen, er kön- ne, wenn auch langsam, die Piste hinunterfahren und komme an ihm vorbei. Kurz vor dem Unfall habe er aber feststellen müssen, dass ihm die Piste gänzlich versperrt worden sei. Da der Ratrac nach Aussage des Lenkers stillgestanden sei, habe A annehmen dürfen, das Fahrzeug wolle ihn vor- beifahren lassen. Er sei aber getäuscht und überrascht worden. Eine Fron- talkollision habe er nur durch ein Ausweichen gegen den steilen Berghang vermeiden können. Auffallend ist, dass die beiden Darstellungen des Geschehensablaufs recht widersprüchlich sind.