Selbst einem zügig fahrenden Skisportler, der die auf- gestellten Gefahrensignale nicht beachtete, die Kuppe auch nicht für einen Zwischenhalt nutzte und erst nach der Einfahrt in die Traverse seinen Blick aufrichtete, um die Situation auf der Piste in der neuen Geländekammer zu erfassen, blieb genügend Zeit, um anzuhalten oder sich zumindest durch eine Verlangsamung der Fahrt auf das Kreuzen mit dem Ratrac einzurich- ten. Dies wird im vorliegenden Fall durch den Skifahrer W., der über die Kuppe in die Traverse einfuhr, den Ratrac wahrnahm und anhielt, denn auch klar belegt.