Ist schliesslich zugunsten der Angeschuldigten davon auszuge- hen, dass die oben erwähnten Signale aufgestellt waren, so lässt sich auch nicht sagen, allfällige Skifahrer seien nicht auf die Gefahr aufmerksam gemacht worden und sie hätten deshalb auch nicht mit dem Auftauchen eines Ratrac in diesem Bereich der Piste rechnen müssen. Angesichts der Sichtdi- stanz, der Pistenanlage und des relativ geringen Gefälles 165 stellten sich den Skifahrern in diesem Teilstück der Piste darüber hinaus keine nennenswer- ten Schwierigkeiten. Extreme Geschwindigkeiten waren nicht zu erwarten.