Sie war - wie der Beschwerdeführer in seiner Skizze selbst anführt - vom «Start weg breit wie eine Bergstrasse». Unter diesen Umständen musste einem Skifahrer auch ohne besonderen Hinweis schon allein aufgrund der Geländebeschaffenheit und der Pisten- anlage klar sein, dass er sich nun in einem engeren Pistenteil befand und das Kreuzen mit einer Pistenmaschine entsprechend vorsichtig angegangen wer- den musste.