Die 200 Meter lange Traverse war für Skifahrer, die über die Kuppe in die Traverse einfuhren, auf die ganze Distanz ohne Ein- schränkung überblickbar und die Pistenmaschine, welche zum Zeitpunkt des Unfalls rund 117 Meter von der Kuppe entfernt stand, war in diesem unbewachsenen, offenen und schneebedeckten Gelände gut erkennbar. Die strassenmässig angelegte Piste verlief zudem von der Kuppe bis zum Be- reich, wo das Pistenfahrzeug stand, ohne jegliche relevante Krümmung oder Senkung, durch die ein Skifahrer in seiner Sicht hätte behindert werden können.