Durch den Einsatz wurde aber eine Gefahr geschaffen, der je nach Beschaffung des Geländes mit adäquaten Schutzvorkehrungen be- gegnet werden musste. c) Aus dem Erhebungsbericht der Kantonspolizei, dem Fotoblatt und der von A. erstellten Skizze sowie den vom Untersuchungsrichteramt Samedan am 18. März 1996 vorgenommenen Ausmessungen geht hervor, dass die rund 200 Meter lange Traverse, Teilstück der als mittelschwer (rot) eingestuften Grischapiste, am Unfallort ca. 6 Meter breit ist, rund 6 % Ge- fälle aufweist und in einem offenen, unbewachsenen und gut überblickbaren Gelände liegt. Im oberen Teil wird die Traverse durch eine Kuppe begrenzt.