Im vorliegenden Fall wurde die Pistenmaschine während der Be- triebszeit der Bergbahn eingesetzt. Wie V, aber auch J. erklärten, sind sol- che Einsätze im fraglichen Gebiet relativ häufig notwendig, da das Skigebiet windexponiert ist und des öfteren Verwehungen zu beseitigen sind. Diese Begründung erscheint plausibel und insofern ist die Notwendigkeit des Ein- satzes des Ratrac während der Betriebszeit der Bergbahn fraglos zu beja- hen, zumal der tadellose Zustand der Pisten gerade auch der Sicherheit der Skifahrer dient. Durch den Einsatz wurde aber eine Gefahr geschaffen, der je nach Beschaffung des Geländes mit adäquaten Schutzvorkehrungen be- gegnet werden musste. c)