160 ne ausreichende Überzeugung gewonnen werden kann, darf J. oder einem Verantwortlichen der Bergbahn auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, die fraglichen Signale seien nicht aufgestellt worden. Auch lässt sich den Ge- nannten nicht einfach unterstellen, sowohl das Gefahrensignal «Achtung Pi- stenfahrzeug - slow, langsam» als auch das Gefahrendreieck stehe immer am fraglichen Ort und die diesbezüglichen Angaben seien falsch. Nach dem von der Unschuldsvermutung (Art.