Zum einen liesse sich selbst dann, wenn die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Feststellung der Polizistin zu- treffen sollte, nicht sagen, wie es sich am Unfalltag verhalten hat. Zum an- deren ist ja gerade durch die Aussage von V und J. belegt, dass an Tagen, an denen im Skigebiet aufgrund der dort häufigen Schneeverwehungen Pi- stenfahrzeuge zum Einsatz kommen, zu Beginn der Arbeiten aber noch vor den jeweiligen Fahrten morgens und mittags das Gefahrendreieck mit der aufgezeichneten Pistenmaschine aufgestellt wird. Bei Antritt der Fahrt wird dann zusätzlich noch das grössere Signal «Achtung Pistenmaschine - slow/langsam» aufgestellt.