Unerheblich ist, dass die Polizistin D., wie der Beschwerdeführer geltend macht, bestätigen könne, dass zumindest am Tag, an dem die Rekonstruktion des Unfalls vorgenommen wurde, im ganzen Skigebiet im Bereich von Traversen und zuoberst auf den jeweiligen Abfahrten am Pistenrand jeweils das Signal mit der Aufschrift «Achtung langsam - Pistenfahrzeug» aufgestellt gewesen sei, obwohl keine Pistenfahrzeuge unterwegs gewesen seien. Zum einen liesse sich selbst dann, wenn die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Feststellung der Polizistin zu- treffen sollte, nicht sagen, wie es sich am Unfalltag verhalten hat.