Desgleichen erübrigt sich eine Befragung der Polizistin D. Sie war am Un- falltag nicht vor Ort anwesend. Unerheblich ist, dass die Polizistin D., wie der Beschwerdeführer geltend macht, bestätigen könne, dass zumindest am Tag, an dem die Rekonstruktion des Unfalls vorgenommen wurde, im ganzen Skigebiet im Bereich von Traversen und zuoberst auf den jeweiligen Abfahrten am Pistenrand jeweils das Signal mit der Aufschrift «Achtung langsam - Pistenfahrzeug» aufgestellt gewesen sei, obwohl keine Pistenfahrzeuge unterwegs gewesen seien.