Auch die übereinstimmenden Aussagen von A. und W., sie hätten kein Warnsignal bemerkt, erscheinen im Zusammenhang mit dem weiteren Ablauf des Geschehens als folgerichtig und glaubwürdig. Weitere, auch nur einigermassen stichhaltige Anhaltspunkte, welche eine der Darstellungen zusätzlich bekräftigen würden, bestehen nicht. Eine Über-