Er hatte die beiden Hunde bei sich, welche frei herumlaufen konnten. Aus den Akten geht nicht klar hervor, ob J. Eigentümer oder Pächter des Re- staurants S. ist. Jedenfalls wohnt er dort schon seit einigen Jahren und kennt somit die örtlichen Verhältnisse, was im übrigen auch für seine Hunde gilt. Zum Zeitpunkt des Unfalles wusste J. anscheinend nicht, wo genau sich sei- ne Hunde aufhielten. Denn er sagte aus, dass er plötzlich ein komisches Geräusch gehört, sich dann umgedreht habe und erst dann seinen Hund von der Unfallstelle her auf sich zukommen sah. Das heisst, dass er seine Hun- de aus den Augen verloren hatte, als der Unfall geschah.