156 sorgfaltswidrig unterlassen, kann der Halter somit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dabei kann die massgebende Sorgfaltspflicht nicht generell umschrieben werden. Sie bemisst sich je nach den Umständen und den persönlichen Er- fahrungen (A. Donatsch, Sorgfaltspflichtbemessung und Erfolg beim Fahr-