Das Halten eines Hundes birgt unbestrittenermassen ein gewisses Gefahrenpotential, da Tiere in ihrem Verhalten nicht vernunftgesteuert und deshalb bisweilen unberechenbar sind. Dementsprechend ist ein Hundebe- sitzer verpflichtet, diesen ausreichend zu überwachen und dafür zu sorgen, dass Dritte durch den Hund nicht verletzt oder auf andere Weise geschädigt werden. Wird die Überwachung des Hundes